Konditionen

Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für eine psychologische Psychotherapie, sofern eine schriftliche Anordnung von einem Arzt vorliegt. Ich verfüge über keine OKP-Zulassung, weshalb in meiner Praxis keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung möglich ist.

Selbstzahlende und Zusatzversicherung

Die Kosten meiner Therapie-Leistungen sind entweder als Selbstzahler:in zu tragen oder aus zusätzlichen Versicherungsdeckungen (Zusatzversicherungen nach VVG) abzudecken. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und inwieweit eine Kostenbeteiligung gegeben ist.

Meine Leistungen verrechne ich nach Zeitaufwand. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 bis 75 Minuten im Einzel- und 75 bis 90 Minuten im Paarsetting. Der Ansatz pro Stunde für Selbstzahler:innen beträgt 190 Franken (für Einzelpersonen) resp. 210 Franken (für Paare). Meine Vor- und Nachbereitungszeit ist dabei inbegriffen.

Verlängerte Sitzungen, therapeutische Telefon- oder Onlinekonsultationen, E-Mails mit therapeutischem Inhalt, der Austausch mit Hausärzten oder anderen in die Behandlung involvierten Personen sowie die Erstellung von allfälligen Berichten werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Absagen

Sie können Ihre Sitzung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge absagen. Bei einer späteren Absage erhebe ich eine Unkostengebühr von 150 Franken und die Sitzung wird auf der Rechnung als «versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Sitzung» aufgeführt. Ohne vorherige Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und auf der Rechnung als «Nichterscheinen» deklariert. In beiden Fällen wird der Betrag von der Krankenkasse nicht vergütet, auch wenn diese eine Therapie mitfinanziert.

 

Konditionen

Grundversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für eine psychologische Psychotherapie, sofern eine schriftliche Anordnung von einem Arzt vorliegt. Ich verfüge über keine OKP-Zulassung, weshalb in meiner Praxis keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung möglich ist.

Selbstzahlende und Zusatzversicherung

Die Kosten meiner Therapie-Leistungen sind entweder als Selbstzahler:in zu tragen oder aus zusätzlichen Versicherungsdeckungen (Zusatzversicherungen nach VVG) abzudecken. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und inwieweit eine Kostenbeteiligung gegeben ist.

Meine Leistungen verrechne ich nach Zeitaufwand. Eine Sitzung dauert in der Regel 60 bis 75 Minuten im Einzel- und 75 bis 90 Minuten im Paarsetting. Der Ansatz pro Stunde für Selbstzahler:innen beträgt 190 Franken (für Einzelpersonen) resp. 210 Franken (für Paare). Meine Vor- und Nachbereitungszeit ist dabei inbegriffen.

Verlängerte Sitzungen, therapeutische Telefon- oder Onlinekonsultationen, E-Mails mit therapeutischem Inhalt, der Austausch mit Hausärzten oder anderen in die Behandlung involvierten Personen sowie die Erstellung von allfälligen Berichten werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

Absagen

Sie können Ihre Sitzung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge absagen. Bei einer späteren Absage erhebe ich eine Unkostengebühr von 150 Franken und die Sitzung wird auf der Rechnung als «versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Sitzung» aufgeführt. Ohne vorherige Absage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und auf der Rechnung als «Nichterscheinen» deklariert. In beiden Fällen wird der Betrag von der Krankenkasse nicht vergütet, auch wenn diese eine Therapie mitfinanziert.